3 Stufen
Nutzen
Geschützte Rechtsbereiche
Die Richtlinie
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EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, welche Verstöße gegen Unionsrecht melden
Die EU-Richtlinie 2019/1937 wurde
eingerichtet, um etwaige Verstöße gegen
das Unionsrecht melden zu können.
EU-Richtlinie 2019/1937
Der Ablauf
des Meldessystems
Sobald eine Meldung eingeht, wird ein Prozess mit Hilfe des Meldesystems in Gang gesetzt, der im Folgenden kurz erklärt wird.
01
MELDUNG DES
MISSSTANDES
Der/die DienstnehmerIn meldet über das Meldesystem einen Missstand im Unternehmen.
Er oder sie wird gebeten, den Fall kurz und auch etwas ausführlicher zu beschreiben. Auch Dateien können hochgeladen werden.
02
EINGABE UND
BESTÄTIGUNG
Die Meldung wird verschlüsselt und der/die Meldende erhält einen Code, mit dem der weitere Vorgang des Prozesses verfolgt werden kann.
03
WEITERGABE AN
RECHTSVERTRETER
Die Meldung wird an einen Rechtsvertreter des Unternehmens oder einen externen Rechtsbeistand anonym weitergeschickt.
04
ERSTE PRÜFUNG
UND FEEDBACK
Die Rechtsabteilung prüft die Meldung und bestätigt innerhalb einer Woche, welche nächsten Schritte eingeleitet werden.
05
MEHRERE RUNDEN
VON FEEDBACK
Es werden nächste Schritte zur Behebung des Missstandes eingeleitet.
Der oder die Meldende hat jederzeit die Möglichkeit, den Fortschritt des Vorgangs mitzuverfolgen.
06
ABSCHLUSS
BESTÄTIGUNG
Der Meldeprozess ist dann abgeschlossen, wenn der Missstand im Unternehmen behoben wurde, oder wenn der Fall sich nach Überprüfung als haltlos erwiesen hat.
07
WEITERGABE AN
NÄCHSTEN KANAL
Sollte die Antwort des Rechtsvertreters ausbleiben, kann eine Meldung an die Behörde erfolgen. Bei Gefahr in Verzug ist der oder die Meldende berechtigt, mit den Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen.
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