EU-Richtlinie 2019/1937

Der Ablauf
des Meldessystems

Sobald eine Meldung eingeht, wird ein Prozess mit Hilfe des Meldesystems in Gang gesetzt, der im Folgenden kurz erklärt wird.
01
MELDUNG DES
MISSSTANDES
  • Der/die DienstnehmerIn meldet über das Meldesystem einen Missstand im Unternehmen.
  • Er oder sie wird gebeten, den Fall kurz und auch etwas aus­führlicher zu beschreiben. Auch Dateien können hochgeladen werden.
02
EINGABE UND
BESTÄTIGUNG
  • Die Meldung wird verschlüsselt und der/die Meldende erhält einen Code, mit dem der weitere Vorgang des Prozesses verfolgt werden kann.
03
WEITERGABE AN
RECHTSVERTRETER
  • Die Meldung wird an einen Rechtsvertreter des Unternehmens oder einen externen Rechtsbeistand anonym weitergeschickt.
04
ERSTE PRÜFUNG
UND FEEDBACK
  • Die Rechtsabteilung prüft die Meldung und bestätigt innerhalb einer Woche, welche nächsten Schritte eingeleitet werden.
05
MEHRERE RUNDEN
VON FEEDBACK
  • Es werden nächste Schritte zur Behebung des Missstandes eingeleitet.
  • Der oder die Meldende hat jederzeit die Möglichkeit, den Fortschritt des Vorgangs mitzuverfolgen.
06
ABSCHLUSS
BESTÄTIGUNG
  • Der Meldeprozess ist dann abgeschlossen, wenn der Missstand im Unternehmen behoben wurde, oder wenn der Fall sich nach Überprüfung als haltlos erwiesen hat.
07
WEITERGABE AN
NÄCHSTEN KANAL
  • Sollte die Antwort des Rechtsvertreters ausbleiben, kann eine Meldung an die Behörde erfolgen. Bei Gefahr in Verzug ist der oder die Meldende berechtigt, mit den Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen.